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Der Gebrauchs-Hund-Sport gliedert sich in die Segmente:

Fährtenarbeit     Unterordnung    Schutzdienst

Um Gebrauchs-Hund-Sport (früher Schutzhundsport oder Vielseitigkeitssport) zu betreiben, benötigt der Hund folgende Qualitäten: Gute Gesundheit, Schussgleichgültigkeit, Wesensfestigkeit, starken Spiel- und Beutetrieb, souveräne und freudige Unterordnungsbereitschaft. Diese Merkmale können zum Teil im Welpenalter gefördert werden. Beim Schutzdienst lernt der Hund zuerst die Jute-Beißwurst und später den Jute-Schutzarm als Beute-Spielzeug zu akzeptieren. Der Hund soll nur auf Befehl ausschließlich in den Jute-Schutzarm beißen und muss diesen auf Kommando sofort wieder loslassen. Der Schutzdienst kann als „ritualisiertes Kampfspiel um die Beute“ betrachtet werden. Die Teilnahme an einer GHS-Bewertung im Rahmen der Internationalen-Prüfungs-Ordnung bzw. IPO 1 erfordert eine bestandene BH-Prüfung und ein Mindestalter des Hundes von 18 Monaten. IPO 2 und IPO 3 sind die folgenden Leistungsstufen.

Die Fährtenarbeit ist eine der drei Abteilungen im GHS. Mit dem Erlernen der Fährte sollte bzw. kann schon im Welpenalter von 8 oder 9 Wochen begonnen werden. Deshalb ist es von Vorteil, bereits mit dem Welpen in den GHS-Sport einzusteigen. Dies ist natürlich ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt möglich.

Ansprechpartner: Regina Wahl

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